Förderung
Demokratiebudget für Schulen
Das Demokratiebudget des Kultusministeriums richtet sich an die allgemein bildenden öffentlichen Schulen im Land. Ziel ist, die Demokratiebildung im außerunterrichtlichen Bereich für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 – 12/13 zu stärken.
Pro Schule kann ein Demokratiebudget beantragt werden, das bis zu 3 Maßnahmen beinhalten kann. Das Demokratiebudget sieht grundsätzlich die Teilnahme mindestens einer Klasse an ein und derselben Maßnahme vor. Es ist möglich, Klassen aus verschiedenen Klassenstufen an ein- und derselben Maßnahme teilnehmen zu lassen.
Das Förderbudget bemisst sich an der Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Für jeweils mindestens 10 Schüler kann eine Fördersumme von jeweils 100 Euro beantragt werden. Die Höchstfördersumme beträgt 1500 Euro.
Mögliche Formate sind u. a. Seminare, Veranstaltungen, Planspiele/Simulationen, Projekttage, Workshops, Einzelprojekte, lokale Jugendkonferenzen, Schülerversammlungen oder die Einbeziehung externer Referenten bzw. Kooperationspartner.
Weitere Informationen und Beantragung
Projektförderung durch die Jugendstiftung
Die Jugendstiftung fördert keine schulinternen Projekte, jedoch besteht die Möglichkeit Fördermittel für Kooperationsprojekte von Schulen mit außerschulischen Partnern zu beantragen. Antragsteller muss dabei ein außerschulischer gemeinnütziger Träger sein.
Weitere Informationen bietet der Fördercheck der Jugendstiftung.